Projektvorstellung – Ein Wohnquartier für München
Auf dem Nordparkplatz des SiemensAreals soll Baurecht für die Errichtung eines Wohnquartiers mit rund 720 Wohneinheiten, zwei Kindertagesstätten, sozialen Einrichtungen (z. B. Nachbarschafts- oder Seniorentreffs), Einzelhandel, Gewerbe (z. B. Ärztehaus) sowie Läden und Restaurants geschaffen werden. Der Fokus liegt hierbei auf der Schaffung des in München dringend benötigten Wohnraums. Zudem wird das derzeit als Parkplatz genutzte Areal entsiegelt und neue Grünflächen werden geschaffen.
Der Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss für das Areal, den der Münchner Stadtrat am 2. Oktober 2019 beschloss, bildet die Grundlage dieser Planung. In ihm war auch festgehalten, dass ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb durchzuführen ist. Grundlage des Wettbewerbs waren neben dem Eckdatenbeschluss des Münchner Stadtrats auch die Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen einer umfangreichen Bürgerbeteiligung für die Wettbewerbs-Teilnehmer protokolliert wurden.
Der Wettbewerb wurde im November 2019 bekannt gemacht. Insgesamt 45 Architekturbüros nahmen jeweils in Kooperation mit Landschaftsplanern daran teil. Im Mai 2020 kürte das Preisgericht den Entwurf des Büros Prof. Biedermann Architekten, München mit Mathias Wolf Landschaftsarchitekt, Fürstenfeldbruck einstimmig zum ersten Preisträger.
Der Entwurf wurde im Anschluss in einen städtebaulichen Masterplan überführt.
Inzwischen hat das Bebauungsplanverfahren für das Areal begonnen. Im Rahmen des Verfahrens führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2021 bis zum 18.10.2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Für die Stellplätze, die bisher auf dem Nordparkplatz zur Verfügung stehen, wird Ersatz auf dem Siemens-Areal geschaffen. Der bestehende, langfristige Mietvertrag mit der Siemens AG ermöglicht diese Entwicklung. So kann auf dem Grundstück ein neues Stadtquartier entstehen, das sich durch bezahlbaren Wohnraum, großzügige Grünzüge bis hin zu begrünten Dachflächen sowie neue Infrastruktur für das ganze Stadtviertel auszeichnet.
Diese Website wird laufend aktualisiert, so dass Sie hier immer alle wichtigen Informationen zum Projekt finden.
Plangebiet
Die Eigentümerin – BSC Grundstücksgesellschaft
Die Eigentümerin des gesamten Siemens-Areals in München Neuperlach, die BSC Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG, wird von ihren Anteilseignern unter Federführung der RFR Development GmbH vertreten.
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan
Gebaut wird in Deutschland häufig auf der Grundlage eines Bebauungsplanes. Dieser wird vom Stadtrat beschlossen und regelt rechtsverbindlich die Rahmenbedingungen für eine Bebauung. So können in ihm beispielsweise festgelegt werden, wie viel, wie hoch und in welcher Bauweise auf einem Grundstück gebaut werden darf, wo Grünflächen entstehen, wo Straßen und Wege langführen werden und welche Nutzungen vor Ort ihren Platz erhalten. Der jeweilige Bebauungsplan ist die Grundlage für Baugenehmigungen auf einem Grundstück.
Den einzelnen Bebauungsplänen ist ein Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet übergeordnet. In ihm wird grundsätzlich geregelt, wo innerhalb der Stadt welche Nutzung angedacht ist. Wo beispielsweise eher Wohnen oder eher Gewerbe sich entwickeln soll. Zudem sind darin auch grundlegende Aussagen zu Naturschutz und Landschaftspflege getroffen.
Das Bebauungsplanverfahren für das Wohnquartier Neuperlach
Wenn ein Bebauungsplan neu aufgestellt, geändert oder ergänzt wird, braucht es ein Bebauungsplanverfahren. Wie dieses abläuft, ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Für das Wohnquartier Neuperlach wurde das Verfahren am 2. Oktober 2019 mit dem Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss „Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2145 Otto-Hahn-Ring nördlich, Carl-Wery-Straße östlich (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 57ag, Nr. 57ah, Nr. 57af)“ gestartet. Seitdem hat der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb zum Areal stattgefunden und der Siegerentwurf wurde weiter überarbeitet. Nun steht nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum aktuellen Planungsstand an.
Mit den Rückmeldungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange (TÖB) wird dann der Planentwurf weiter ausgearbeitet. Sollte der Stadtrat die Planung nicht weitreichend ändern, trifft er den Feststellungs- und Satzungsbeschluss. Die Regierung von Oberbayern als höhere Verwaltungsbehörde muss den geänderten Flächennutzungsplan dann noch genehmigen, bevor die beiden neuen Pläne gemeinsam mit dem Bebauungsplan bekanntgemacht wird und damit in Kraft tritt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führt vom 17.09.2021 bis zum 18.10.2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Wohnquartier Neuperlach durch. Dabei haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zum derzeitigen Planentwurf abzugeben.
Der derzeitige Entwurf sieht Folgendes vor:
Bebauung
Der Otto-Hahn-Ring und die Carl-Wery-Straße sind bekannterweise viel befahrene Verkehrswege. Das wurde in der Planung bedacht. Entlang der Straßen schirmen höhere Gebäude die dahinterliegenden, niedrigeren ab.
Die Gebäude sind um drei Höfe herum geplant. Sie sind entlang der Straßen größtenteils fünf Geschosse hoch. Die Bebauung wird durch einzelne höhere Gebäude aufgelockert, die bis zu acht Geschosse haben. An der Ecke Carl-Wery-Straße / Otto-Hahn-Ring ist zudem ein zwölfgeschossiges Gebäude als städtebaulicher Akzent eingeplant.
In Richtung des neuen Parks im Norden des Geländes werden die Gebäude mit vier bzw. drei Geschossen dann niedriger. Die neue Bebauung bildet so einen Übergang zwischen den massiven und hohen Siemens-Gebäuden im Süden und dem bestehenden Wohnquartier im Norden.
Grünflächen und Wall
Im Norden des Areals wird der vorhandene Gehölzwall erhalten. Parallel dazu entsteht eine neue öffentliche und großzügige Grünfläche. Dieser neue Park ist von allen Seiten gut zu Fuß zu erreichen und bietet daher allen, die dort wohnen, einen attraktiven Raum zum Aufhalten und Erholen.
Ein großer Teil der Dächer wird zudem als zusätzliche Freiflächen zur Verfügung stehen. Als begrünte Dachgärten und Terrassen können die Bewohnerinnen und Bewohner dort ihre Freizeit genießen. Die restlichen Dachflächen sollen für Solarnutzung zur Verfügung stehen.
Unterbringung der Nutzungen, Quartiersplatz und soziale Infrastruktur
In den Erdgeschossen der Gebäude sind kleinere Läden, nicht störendes Gewerbe, Abstell- und Gemeinschaftsräume für die neuen Quartiersbewohner oder auch Cafés und Restaurants eingeplant. Auch die unteren Geschosse des Eckhauses an der Kreuzung Carl-Wery-Straße / Otto-Hahn-Ring sind für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Die oberen Geschosse aller Gebäude bieten Platz für Wohnungen.
Im ersten Hof entsteht darüber hinaus ein Quartiersplatz. Zudem sind zwei Kindertageseinrichtungen und ein Nachbarschaftstreff vorgesehen.
Wege und Mobilität
Innerhalb des Quartieres wird es ausschließlich Fuß- und Radwege geben. Die Zu- und Abfahrten des motorisierten Individualverkehres, also bspw. Autos und Mofas, werden direkt von den angrenzenden Straßen in die Tiefgaragen erfolgen. Nur einige Besucherparkplätze werden oberirdisch entlang der Straßen angeboten.
Ein Mobilitätskonzept für das neue Quartier wird zusätzlich noch erstellt werden.
Nähere Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und dem offiziellen Verfahren finden Sie auf der Seite der Stadt München unter
Bisherige Schritte
Vorbereitung des Planungsverfahrens
2014 |
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2017 |
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2018 |
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2019 |
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Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb
Der erste Schritt im Planungsprozess für das Wohnquartier Neuperlach war ein offener und zweiphasiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Planungswettbewerb. Er wurde im Sommer 2020 abgeschlossen.
Im Rahmen des Wettbewerbs wurde, unter Einbeziehung der Münchnerinnen und Münchner, ein Gesamtkonzept für die Entwicklung der Fläche gefunden. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs hat die hierfür grundlegenden Fragen beantwortet und beispielsweise Aussagen zu Größe, Höhe und Position von Gebäuden und Grünflächen getroffen.
Der Siegerentwurf
Die Jury sprach sich einstimmig für den Entwurf des Büros Prof. Biedermann Architekten (München) mit Mathias Wolf Landschaftsarchitekt (Fürstenfeldbruck) aus. Dabei überzeugte sie vor allem das stimmige Gesamtkonzept des Entwurfs. Es bot sehr gute Voraussetzungen, um das neue Wohnquartier Neuperlach zu einem modernen und lebendigen neuen Stadtquartier für Jung und Alt zu entwickeln.
Im Norden der Fläche, hin zum bestehenden Gehölzwall, waren im Entwurf großzügige, öffentliche Grünflächen eingezeichnet – neue Aufenthalts- und Erholungsflächen nicht nur für die neuen Bewohner, sondern auch für die gesamte Nachbarschaft.
Die Gebäude des Entwurfs waren in drei Blöcken mit grundsätzlich fünf Geschossen angeordnet. An einigen Stellen waren weitere drei Geschosse aufgesetzt. Das höchste Gebäude im Entwurf befand sich mit 10 Geschossen an der Kreuzung von Carl-Wery-Straße und Otto-Hahn-Ring. In Richtung der Grünfläche und des Wohngebiets im Norden wurden die Gebäude immer niedriger. So entstand ein entspannter Übergang und damit ein Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität.
Bürgerbeteiligung und nächste Schritte
Im Rahmen einer Dialogveranstaltung wurden die Bürgerinnen und Bürger im Oktober 2019 erneut über die Inhalte des Aufstellungs- und Eckdatenbeschlusses sowie über die Auslobung zum Wettbewerb informiert und hatten dort die Möglichkeit, ihre Anregungen zur Auslobung einzubringen.
Die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens wurden den Bürgerinnen und Bürgern vom 15. bis zum 21. Juni 2020 im Rahmen einer Ausstellung der Entwürfe aller Teilnehmer vorgestellt. Alle Interessierten konnten sich darüber hinaus in einer zweiten Veranstaltung am 25. Juni 2020 nochmals detailliert informieren. Hier konnten sie auch Anregungen für die Weiterbearbeitung im Kontext des städtebaulichen Masterplans einbringen.
Im Bebauungsplanverfahren werden die Bürgerinnen und Bürger nun im Rahmen der formellen Beteiligung einbezogen. So findet zuerst die sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gesetzlich verankert in § 3 Abs. 1 BauGB) statt, bevor nach § 4 Abs. 1 BauGB die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Das Bebauungsplanverfahren wird mit dem Satzungsbeschluss im Stadtrat abgeschlossen.
Ihr Kontakt für Informationen
RFR Development GmbH
E-Mail: info@wohnquartier-neuperlach.de
Tel.: +49 (0) 069 7171299-0
Guiollettstraße 34
60325 Frankfurt am Main